Kanzlei

Die Kanz­lei wur­de im Jah­re 1997 von den bereits zuvor in Cobur­ger Kanz­lei­en täti­gen Rechts­an­wäl­ten Kili­an von Pezold und Albrecht Frei­herr von Imhoff in Coburg gegrün­det. Im Okto­ber 2000 ist Rechts­an­walt Felix Ley­de in die Kanz­lei ein­ge­tre­ten. Rechts­an­walt Frei­herr von Imhoff ver­ließ die Kanz­lei im Juni 2019. 

Die Sozie­tät betreut und ver­tritt Unter­neh­men, Arbeit­ge­ber, Arbeit­neh­mer, Mie­ter und Ver­mie­ter in allen wirt­schaft­lich rele­van­ten Ange­le­gen­hei­ten, ins­be­son­de­re auf den Rechts­ge­bie­ten Arbeits­recht, Miet­recht, Woh­nungs­ei­gen­tums­recht und pri­va­tes Bau­recht (Fach­an­walt­schaf­ten).

Der pro­fes­sio­nel­le und zugleich per­sön­li­che Ser­vice für unse­re Kun­den ist für uns obers­tes Gebot. Bei unse­rer Bera­tung und Ver­tre­tung legen wir beson­de­ren Wert auf pra­xis­na­he Lösun­gen unter Berück­sich­ti­gung wirt­schaft­li­cher Not­wen­dig­kei­ten, gestützt auf eine fun­dier­te Aus­bil­dung und Spe­zia­li­sie­rung. In die­sen Schwer­punk­ten ver­fü­gen wir über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und ver­tief­te Kennt­nis­se durch Fach­an­walt­schaf­ten, wel­che wir durch bestän­di­ge Fort­bil­dung wei­ter­ent­wi­ckeln. Ter­min­treue und Qua­li­tät unse­rer Arbeit haben höchs­te Priorität.

Schon sehr früh hat sich unse­re Kanz­lei der Nut­zung außer­ge­richt­li­cher Streit­bei­le­gungs­me­tho­den beson­ders ver­bun­den gefühlt. Unse­re Anwäl­te ver­fü­gen daher neben der Fach­an­walts­zu­las­sung über die Zulas­sung als Media­to­ren bzw. Schlich­ter und Schieds­rich­ter. Dies gewähr­leis­tet, dass auch die außer­ge­richt­li­che Streit­bei­le­gung kom­pe­tent beglei­tet wer­den kann.

Unser Ziel ist es, nicht unbe­dingt zu den größ­ten, wohl aber zu den sowohl regio­nal als auch über­re­gio­nal täti­gen Kanz­lei­en mit dem bes­ten Ruf in ihren Tätig­keits­be­rei­chen zu gehören.

Inner­halb der Kanz­lei besteht die Mög­lich­keit, außer Deutsch in Eng­lisch, Fran­zö­sisch und Spa­nisch zu korrespondieren.

Die Kanz­lei kann ihre Man­dan­ten vor allen bun­des­deut­schen Amts- und Land­ge­rich­ten sowie den Ober­lan­des­ge­rich­ten vertreten.